AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Geltungsbereich 

1.1 - Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen MisterStretch Spanndecken, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Benito, Davenstedter Str. 60. 30453 Hannover, Telefon (0511 64209082), Mail info@misterstretch.de (im Folgenden kurz MisterStretch genannt) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). 1.2 - Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. 1.3 - Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. 

2. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen 

2.1 - Auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorliegenden Unterlagen und Erkenntnissen wird ein freibleibendes Angebot erstellt. 2.2 - Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma MisterStretch kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und MisterStretch anschließend in Form einer Auftragsbestätigung dies ebenfalls bestätigt. Bei Annahme des Angebotes werden ebenfalls die AGB der Firma MisterStretch anerkannt. 2.3 – Sofern keine Abschlagszahlung vereinbart wurde, ist die vollständige Zahlung binnen 5 Tagen nach Montagebeendigung fällig. 2.4 - Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma MisterStretch. 2.5 - Im Falle von besondere Verabredungen und Zusatzleistungen muss dies in schriftlicher Form dokumentiert und von beiden Seiten unterschrieben werden. 

3. Montage und Haftung 

3.1 - Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit MisterStretch nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die MisterStretch dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 3.2 - Bei Beginn der Montage einer Spanndecke muss die Baustelle überdacht und mit Fenstern versehen sein. Die Baustelle bzw. Raum in dem die Spanndecke eingezogen wird, muss frei von allen Materialien, Geräten und anderen Handwerkern sein, die die Montage stören könnten. 3.3 - Wir weisen darauf hin, dass bei der Montage eine Arbeitstemperatur von bis zu ca. 50 Grad Celsius im Montageraum erreicht werden kann. Um Beschädigungen zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde empfindliche Gegenstände, die auf Hitze reagieren wie z.B. Blumen, Medikamente, Einrichtungsgegenstände, Instrumente oder andere Produkte und Gegenstände aus dem Montageraum vor dem Beginn der Arbeit zu entfernen. Eine Haftung von Seiten MisterStretch wird ausgeschlossen. 

3.4 - Alle vor unserer Baustelle notwendigen technischen Arbeiten welche eine Montage der Spanndecke beeinträchtigen oder behindern müssen vollständig abgeschlossen sein, wie z.B. die Verlegung von Leitungen oder Kabelkanäle, notwendige Schreinerarbeiten an Wand oder Decke, Malerarbeiten oder sonstige notwendige andere Arbeiten. 3.5 - Der Auftraggeber hat vor der Montage die Firma MisterStretch in Kenntnis zu setzen, wo sich Leitungen wie z.B. Strom, Wasser, Metalle in der Decke oder Wand befinden. Wird diese Information nicht mitgeteilt, so haftet der Auftraggeber im vollen Umfang für alle daraus resultierenden Schäden. 3.6 – Sämtliche normale oder Niederstrombeleuchtungskörper müssen bauseits der europäischen Norm EN 60 598.22 entsprechen. Diese Normen beschränken die Höchsttemperatur der in Kontakt mit der Decke stehenden Geräte auf 70° C. Es erfolgt der Einsatz von Wärmeschutzringen und Schutzblenden. Die Montage erfolgt mit steckfertigen Bauteilen einschließlich des 220V Anschlusses. Wir haften nicht für Apparate, die bauseits nicht normgerecht sind. 3.7 - Vorhandene Träger und Wände oder Decken zwecks Montage der Verankerungsprofile müssen solide und frei von Beschädigungen sein. Bei schlechtem baulichem Zustand der betroffenen Träger, Wände oder Decken können wir nicht haftbar gemacht werden. 3.8 - Sollte die Nichteinhaltung der vorher genannten Vertragsbedingungen zum Montageabbruch führen, so bleiben wir frei von kundenseitig gestellten Entschädigungsforderungen. 

4. Mängelanzeige und Beseitigung 

Sämtliche Vorbehalte hinsichtlich unserer Montagearbeiten müssen innerhalb von 48 Stunden nach Montageabschluss geltend gemacht werden. 

5. Pflege der Spanndecke 

Die Spanndecke ist sehr pflegeleicht und wartungsfrei. Leichte Verschmutzungen können mit einem feinen Baumwolltuch oder Schwamm, lauwarmen Wasser und Glasreiniger vorsichtig entfernt werden. Niemals trocken reinigen, da dies zu Beschädigungen der Oberfläche führen kann, insbesondere bei Hochglanzdecken. Bei hartnäckigen Flecken ist die Reinigung von einer Fachfirma durchzuführen. 

6. Garantie 

6.1 - Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. 6.2 – Die Firma MisterStretch übernimmt zwei Jahre Garantie auf die Montage von Spanndecke und Leuchtmittel. 6.3 – Wir gewähren 10 Jahre Gewährleistung auf das Material (PVC-Decke, Profil und Halteleisten). Lampen und Leuchtmittel sind von der Garantie ausgeschlossen. 

7. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Hannover, 01.04.2020